Im Trauerfall sind wir Tag und Nacht für Sie daerreichbar

Soforthilfe im Sterbefall

Ein Mensch ist verstorben. Was ist jetzt zu tun?

Atmen Sie durch. Sie müssen jetzt nicht alles wissen und nichts allein entscheiden. Rufen Sie uns an – wir sind Tag und Nacht für Sie da und führen Sie ruhig durch die nächsten Schritte.

Kurz gesagt

  1. Arzt rufen – damit der Tod festgestellt wird (zu Hause: Hausarzt oder 116 117).
  2. Uns anrufen – 02681 30 55, rund um die Uhr.
  3. Unterlagen bereitlegen – alles Weitere besprechen wir gemeinsam.

Was jetzt zu tun ist

Sie müssen nicht alles auf einmal wissen – wir begleiten Sie durch jeden dieser Schritte. Hier ein Überblick, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

  1. Ruhe bewahren

    Nehmen Sie sich einen Moment. Niemand muss sofort abgeholt werden – die verstorbene Person darf bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, wenn Sie das möchten. Wichtig ist in den ersten Minuten nur, bei einem Sterbefall zu Hause den Arzt zu verständigen.

  2. Arzt verständigen

    Bei einem Sterbefall zu Hause benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Rufnummer 116 117. Er stellt die Todesbescheinigung (den Totenschein) aus. In einem Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die dortige Einrichtung. In einem akuten Notfall wählen Sie die 112.

  3. Uns anrufen

    Rufen Sie uns an – Tag und Nacht, auch am Wochenende und an Feiertagen: 02681 30 55. Wir besprechen mit Ihnen die Überführung und die nächsten Schritte. Sie können uns auch per WhatsApp schreiben.

  4. Überführung

    Wir überführen die verstorbene Person behutsam in unser Haus und übernehmen die hygienische Versorgung.

  5. Persönliches Beratungsgespräch

    In Ruhe, ohne Zeitdruck, bei uns im Haus oder bei Ihnen zu Hause – wir klären gemeinsam alle Wünsche und Formalitäten und erstellen Ihnen ein schriftliches Angebot.

  6. Behördengänge & Formalitäten

    Wir übernehmen für Sie die Wege zu Standesamt, Friedhofsverwaltung, Versicherungen und Behörden.

  7. Trauerfeier & Abschied

    Gemeinsam gestalten wir den Abschied ganz nach Ihren Wünschen – in unserer Trauerhalle, in einer Kirche, im Freien oder im engsten Kreis.

Wichtige Zeiträume im Überblick

Aus dem Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (seit 27.09.2025) – damit Sie wissen, wie viel Zeit Sie haben.

36 Stunden

Überführungsfrist

Spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes muss die Überführung in eine Leichenhalle beginnen. Bis dahin ist eine Aufbahrung zu Hause möglich, wenn Sie das möchten. In begründeten Fällen sind Ausnahmen von der Behörde genehmigungsfähig.

14 Tage

Bestattungsfrist

Die Bestattung muss spätestens 14 Tage nach Eintritt des Todes erfolgen (verlängert von zuvor 10 Tagen). Das gibt Ihnen mehr Zeit für die Planung der Trauerfeier.

Individuell

Beisetzung der Urne

Die Einäscherung muss innerhalb der Bestattungsfrist erfolgen. Die anschließende Beisetzung der Urne richtet sich nach der jeweiligen Friedhofssatzung. Wir sagen Ihnen gerne, welche Frist für Ihren gewünschten Friedhof gilt.

Welche Unterlagen wir für das Gespräch brauchen

Es ist keine Voraussetzung, alles sofort dabei zu haben – was fehlt, klären wir gemeinsam. Diese Dokumente helfen uns aber, schneller für Sie tätig zu werden.

Persönliche Dokumente

  • Personalausweis
  • Aufenthalts- / Meldebescheinigung
  • Familienunterlagen (Geburts-, Ehe- bzw. Sterbeurkunde, ggf. Scheidungsurteil)
  • Persönliche Kleidung für die verstorbene Person

Versicherungen & Finanzen

  • Krankenkassenkarte
  • Rentennummer der Deutschen Rentenversicherung (17-stellig)
  • Nummer der Zusatzrenten
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen)
  • Graburkunde, falls vorhanden

Für die Trauerfeier

  • Musik für die Trauerfeier
  • Foto für die Trauerfeier
  • Bestattungs- oder Totenfürsorgeverfügung, falls vorhanden
Anregungen für Trauermusik

Tipp: Vereinbaren Sie innerhalb von 6 Wochen einen Termin beim Rentenversicherungsträger, beim VdK oder beim Rentenberater der Verbandsgemeinde zur Beantragung der Witwen- bzw. Witwerrente.

Was wir für Sie übernehmen

  • Überführung der verstorbenen Person – Tag und Nacht
  • Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt und Beschaffung der Sterbeurkunden
  • Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung, Beantragung des Sterbevierteljahres
  • Abstimmung mit Friedhofsverwaltung, Pfarramt oder Trauerredner
  • Traueranzeigen, Trauerdrucksachen, Blumenschmuck und Trauerfeier
  • Würdige Versorgung, Einkleidung und Aufbahrung – auch Abschiednahme am offenen Sarg

Häufige Fragen im Trauerfall

Muss ich nachts sofort einen Bestatter anrufen?

Nein. Wichtig ist zuerst, dass ein Arzt den Tod feststellt. Sie können uns aber jederzeit anrufen, auch mitten in der Nacht – schon ein kurzes Gespräch gibt vielen Familien Sicherheit. Die verstorbene Person darf bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.

Wie schnell muss die Bestattung stattfinden?

In Rheinland-Pfalz muss die Erdbestattung oder die Einäscherung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Für die Beisetzung der Urne gilt die jeweilige Friedhofssatzung. Wir kümmern uns um die Fristen und stimmen alle Termine für Sie ab.

Muss ich ein Bestattungsinstitut in der Nähe nehmen?

Nein, Sie können Ihr Bestattungshaus frei wählen – auch wenn die Person im Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben ist. Wir begleiten Bestattungen in Altenkirchen, Weyerbusch, in der ganzen Region und darüber hinaus.

Ist das Bestattungshaus auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen erreichbar?

Ja. Im Trauerfall erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 02681 30 55 – auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über WhatsApp schreiben.

In welchen Orten ist das Bestattungshaus Arbeiter-Müller tätig?

Unser Hauptsitz ist in Altenkirchen (Leuzbacher Weg 16–18), dazu kommen eine Beratungsaußenstelle in Weyerbusch und die Zweigniederlassung Bestattungen Schützeichel in Asbach. Wir begleiten Familien auf allen Friedhöfen der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld, in den Ruhewäldern des Westerwalds und überall dort, wo Menschen uns brauchen – auch nahegelegene Städte wie Köln, Bonn, Neuwied und Koblenz und ihre Umgebung sind uns nicht zu weit. Im Zweifel sprechen Sie uns gerne an. Unser Einsatzgebiet

Wer muss die Bestattung veranlassen?

Vorrangig gilt, was die verstorbene Person selbst bestimmt hat, etwa in einer Totenfürsorgeverfügung. Gibt es keine solche Verfügung, sind die nächsten Angehörigen in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge zuständig. Mehr dazu erklären wir auf unserer Seite zum Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz.

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Checkliste für den Trauerfall

Welche Unterlagen werden gebraucht, was ist als Erstes zu tun? Unsere Checkliste gibt Ihnen Orientierung – zum Ausdrucken, ohne Anmeldung.

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