Ratgeber · Formalitäten
Nach der Beerdigung: Was Angehörige erledigen sollten
Viele Formalitäten rund um die Bestattung übernehmen wir für Sie. Einige Dinge liegen aber bei den Angehörigen. Diese Übersicht hilft, den Überblick zu behalten – Schritt für Schritt und ohne Eile.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein vorhandenes Testament muss beim Nachlassgericht abgegeben werden.
- Bei Rente, Hinterbliebenenrente und Versicherungen zählen Fristen – kümmern Sie sich frühzeitig darum.
- Laufende Verträge, Abos und Online-Konten nach und nach kündigen oder umschreiben.
- Holen Sie sich bei rechtlichen Fragen Unterstützung, etwa bei einem Notar, Rentenberater oder dem VdK.
Was wir bereits für Sie übernehmen
Im Rahmen der Bestattung kümmern wir uns unter anderem um die Beurkundung beim Standesamt, die Sterbeurkunden, die Abmeldung bei Rentenversicherung und Krankenkasse, die Mitteilung an Versicherungen und Behörden sowie die Beantragung von Sterbegeld, sofern zutreffend. Was genau in Ihrem Fall dazugehört, besprechen wir im persönlichen Gespräch.
Testament und Erbe
Wer ein Testament der verstorbenen Person findet, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) abzugeben – auch wenn es veraltet scheint. Das Gericht eröffnet das Testament und informiert die Beteiligten. Ob ein Erbschein nötig ist, hängt davon ab, was Banken, Grundbuchamt oder Versicherungen verlangen.
Wichtig: Wer ein Erbe nicht antreten möchte, etwa weil Schulden zu erwarten sind, kann es ausschlagen. Dafür gilt eine kurze gesetzliche Frist von in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis. Lassen Sie sich in diesem Fall frühzeitig beim Nachlassgericht oder einem Notar beraten.
Rente und Hinterbliebenenrente
Hinterbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner können in den ersten drei Monaten nach dem Tod in der Regel die volle Rente der verstorbenen Person weiter erhalten (Sterbevierteljahr). Danach kommt gegebenenfalls eine Witwen- bzw. Witwerrente infrage, für Kinder eine Waisenrente.
Tipp aus unserer Erfahrung: Vereinbaren Sie innerhalb von 6 Wochen einen Termin beim Rentenversicherungsträger, beim VdK oder beim Rentenberater der Verbandsgemeinde zur Beantragung der Witwen- bzw. Witwerrente.
Versicherungen
- Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen: Todesfall zeitnah melden, oft gelten kurze Meldefristen
- Kranken- und Pflegeversicherung (sofern nicht bereits durch uns erledigt)
- Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: übertragen oder kündigen
- Kfz-Versicherung und Zulassung: Fahrzeug ummelden oder abmelden
Wohnung, Verträge und Abonnements
- Mietvertrag: Erben und Vermieter haben besondere Kündigungsrechte – frühzeitig klären
- Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag
- Zeitungen, Zeitschriften, Mitgliedschaften in Vereinen
- Daueraufträge und Lastschriften bei der Bank prüfen
- Post umleiten lassen
Digitaler Nachlass
E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Online-Shops, Streamingdienste und Cloud-Speicher bleiben nach dem Tod bestehen. Viele Anbieter haben eigene Verfahren für Hinterbliebene – meist wird eine Sterbeurkunde verlangt. Manche Netzwerke bieten an, ein Profil in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen. Hilfreich ist, wenn Zugangsdaten zu Lebzeiten sicher hinterlegt wurden – ein Punkt, den wir auch im Vorsorgegespräch ansprechen.
Grab und Grabpflege
Nach der Beisetzung geht es um Grabstein, Grabgestaltung und Pflege. Welche Vorgaben gelten, regelt die jeweilige Friedhofssatzung. Gerne vermitteln wir Grabmale und sagen Ihnen, was auf Ihrem Friedhof möglich ist. Für die Grabpflege empfehlen wir Christophers Garten- und Grabpflege. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Friedhöfe-Seite.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung. Bei Fragen zu Erbe, Rente oder Verträgen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen oder einen Notar.
Ein Mensch ist verstorben?
Rufen Sie uns an – zu jeder Zeit.
Wir sind Tag und Nacht erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen. Sie müssen nichts vorbereitet haben. Wir sagen Ihnen in Ruhe, was jetzt zu tun ist.
