Unter einer Seebestattung versteht man die Bestattung eines zuvor eingeäscherten Verstorbenen auf See.
Diese Art der Bestattung ist in Deutschland seit 1934 möglich.
Dafür wird die Asche in einer Seeurne außerhalb der Dreimeilenzone nach den seemännischen Bräuchen dem Meer (Nord- oder Ostsee) übergeben.
Seeurnen bestehen aus Zellulose, gepresstem Sandstein oder anderen Mineralien und lösen sich kurze Zeit nach der Beisetzung im Meerwasser auf.
Für eine Seebestattung muss eine Willenserklärung des/der Verstorbenen oder die Willensbekundung der Angehörigen sowie eine behördliche Genehmigung vorliegen.
Zur Genehmigung der Seebestattung ist eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See in Form einer schriftlichen Versicherung durch die Angehörigen nachzuweisen.
Angehörige können an der Seebestattung teilnehmen.
Die genauen Koordinaten der Position der Seebestattung werden in das Schiffslogbuch eingetragen.
Auf Wunsch erhalten die Angehörigen anschließend eine Urkunden mit diesen Daten und einen Auszug aus dem Logbuch des Schiffes.
Bestattungshaus Arbeiter, Leuzbacher Weg 18, 57610 Altenkirchen, Tel. 02681/3055 und Kölner Straße 9, 57635 Weyerbusch, Tel. 02686/989245