125 Jahre

Bestattungshaus Arbeiter Altenkirchen Westerwald

 

 

 

Die Sonne sank, bevor es Abend wurde.

33

 

Was tun im Trauerfall?

Totenschein:
Wenn der Tod von einem Arzt festgestellt wird, stellt dieser einen Totenschein aus.

Information des Bestatters:
Nachdem Sie den Totenschein erhalten haben, sollten Sie uns umgehend kontaktieren.

Sterbeurkunde:
Für die Beantragung der Sterbeurkunde müssen vorgelegt werden:
- der Totenschein,
- die Geburtsurkunde,
- der Personalausweis des/der Toten,
und je nach Familienstand
- Heiratsurkunde
- ggf. Scheidungsurteil
- ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.

Informationen über den Tod erhalten:
- die Krankenkasse,
- die Rentenversicherung,
- die Lebensversicherung,
- ggf. der Arbeitgeber.

Bitte bringen Sie alle vorgenannten Unterlagen zum Vorgespräch mit.

Wir kümmern uns um alle Angelegenheiten und informieren Sie über weitere Modalitäten.
 

 

 

 

Bestattungshaus Arbeiter, Leuzbacher Weg 18, 57610 Altenkirchen, Tel. 02681/3055 und Kölner Straße 9, 57635 Weyerbusch, Tel. 02686/989245