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Feuerbestattung:
Unter Feuerbestattung versteht man die Verbrennung einer Leiche in einem Krematorium und die anschließende Beisetzung der Asche in einer Urne.
Vor der Einäscherung, auch Kremierung genannt, findet meist auf dem Friedhof, in der Kirche oder in einer Kapelle eine Trauerfeier am Sarg statt.
Die Feuerbestattung bedarf in Deutschland einer besonderen Genehmigung.
Da nach der Verbrennung keine Exhuminierung mehr möglich ist, erfolgt im Krematorium eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner.
Im Krematorium wird der Leichnam im Sarg in einem sogenannten Muffelofen verbrannt.
Ein Schamottestein mit Nummer, der vorher auf den Sarg gelegt wird, gewährleistet die Zuordnung der Asche, die dann in eine Urne abgefüllt wird.
In Deutschland besteht Pflicht zur Urnenbeisetzung.
Auf den Friedhöfen sind deshalb besondere Grabfelder oder Grabsäulen für Urnenbeisetzungen vorgesehen, wo die Urne mit der Asche des oder der Verstorbenen die letzte Ruhestätte findet.
Die Urnenbestattung innerhalb von drei Tagen ist für uns Standard.
Eine Alternative zur Urnenbestattung auf dem Friedhof bildet die Seebestattung der Urne im Meer.
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